RatgeberWer zahlt bei Sturmschäden?
Schäden am Gebäude: Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung. Schäden an der Wohnungseinrichtung: Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte zum Beispiel infolge eines abgedeckten Daches oder eines kaputten Fensters beschädigt wurden, zahlt die Hausratversicherung. Schäden durch Bäume: Stürzt ein Baum auf Ihr Haus, ist der Schaden durch Ihre Wohngebäudeversicherung abgedeckt.