Die ersten Schneeflocken sind gefallen. Für den einen Freude, für den anderen eine lästige Erscheinung. Schneeschieben ist angesagt. Alles über die Schneeräumpflicht und praktische Tipps erfahren Sie in unserer Fotostrecke.
Die ersten Schneeflocken sind gefallen. Für den einen Freude, für den anderen eine lästige Erscheinung. Schneeschieben ist angesagt. Alles über die Schneeräumpflicht und praktische Tipps erfahren Sie in unserer Fotostrecke. Die Gemeinden übertragen die Pflicht zum Schneeräumen der Gehwege auf ihre Bürger. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Wege schnee- und eisfrei zu halten. Hier gilt die Verkehrssicherungspflicht. Der Grundstückseigentümer kann die Räum- und Streupflicht aber auch an einen gewerblichen Dienst oder die Mieter übertragen. Dies muss jedoch vertraglich gesichert werden. Die Zeiten für die Räumung sind in den Kommunen unterschiedlich geregelt. Oft gilt aber, dass in der Woche von 7 bis 20 Uhr geräumt werden muss, am Wochenende zwei Stunden später. Öffentliche Gehwege, die ans Grundstück grenzen, müssen in einer Breite von 1,20 bis 1,50 Meter gesichert werden. Einfahrten sollten für den Postboten oder Besuch geräumt werden. In der Innenstadt muss der gesamte Gehweg von Eis und Schnee befreit werden. Grenzt das Grundstück an eine Fußgängerzone, ist dort ein Weg von zwei Metern, vor Haltestellen bis zum Rand der Fahrbahn zu räumen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Dachlawinen Passanten oder Autos nicht beschädigen können. Es gibt dazu zwar unterschiedliche Gerichtsurteile, jedoch sollte man vorsorglich Unfälle vermeiden. Als Räumgeräte reichen in der Regel Schneeschaufeln aus. Diese gibt es aus verschiedenen Materialien wie Holz, Aluminium oder Kunststoff. Für größere Flächen in schneereichen Gebieten lohnt sich auch die Anschaffung einer Schneefräse. Schneeschippen kann den Rücken stark belasten und sogar zu Verletzungen führen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Stiel des Gerätes lang genug ist. Die Schippe sollte ergonomisch geformt und vor allem leicht sein. Um Verletzungen des Bewegungsapparates vorzubeugen, sollten Sie ein paar Tipps zum Schaufeln befolgen. Schieben Sie lockeren Schnee ohne Druck weg, bei Gehwegplatten immer diagonal zur Fuge, damit verhindern sie das ruckartige Abstoppen. Die Hände sollten den Stiel mit Abstand zueinander fassen, um die Hebelwirkung voll auszunutzen. Achten Sie auf einen geraden Rücken. Drehen Sie den gesamten Körper und nicht nur den Oberkörper, um den Schnee beiseite zu schieben. Halten Sie die Knie leicht gebeugt und gehen Sie in Schrittstellung. Die Bewegung sollte aus den Beinen heraus erfolgen. So schonen Sie Arme und Rücken. Auftaumittel wie Streusalz sind nur in Ausnahmefällen auf Treppen, Rampen oder abschüssigem Gelände erlaubt, weil sie die Umwelt zu stark belasten. Verwenden Sie zum Streuen ökologisch korrekt Split, Sand oder am besten Lavagranulat. Oft ist jedoch gerade zu Weihnachten eher ein Schneemangel zu beklagen. Welche Lösung das Team von WetterOnline dafür hatte, zeigen wir Ihnen in der Fotostrecke "Weiße Weihnachten in Köln!".