Zupfen, harken, pflanzen: Heute lädt das schöne Wetter endlich mal wieder zur Gartenarbeit ein. Doch ist eigentlich auch das Rasenmähen am Feiertag erlaubt?
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gibt klare Regelungen vor, wann Sie Ihre Nachbarn nicht mit dem Motorengeräusch Ihrer Gartengeräte belästigen dürfen. Werktags darf zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu.
Schon gewusst?
Für Lärmbelästigung und Ruhestörung durch das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann ein Bußgeld fällig werden.
Aber keine Sorge: Es gibt genug "geräuschlose" Gartenaktivitäten, die erlaubt und sogar gesundheitsfördernd sind. Nutzen Sie diesen Feiertag für eine kostenlose Sporteinheit im grünen Fitnessstudio! Hier gibt's Tipps zum gesunden Gärtnern.