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Bußgeld droht: An Feiertagen ist Rasenmähen tabu

09:04
9. Mai 2024

Bußgeld droht
An Feiertagen ist Rasenmähen tabu

Ein Mann mäht den Rasen während seine Nachbarin ein Buch liest

Zupfen, harken, pflanzen: Heute lädt das schöne Wetter endlich mal wieder zur Gartenarbeit ein. Doch ist eigentlich auch das Rasenmähen am Feiertag erlaubt?

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gibt klare Regelungen vor, wann Sie Ihre Nachbarn nicht mit dem Motorengeräusch Ihrer Gartengeräte belästigen dürfen. Werktags darf zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu.

Schon gewusst?

Für Lärmbelästigung und Ruhestörung durch das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann ein Bußgeld fällig werden.

Aber keine Sorge: Es gibt genug "geräuschlose" Gartenaktivitäten, die erlaubt und sogar gesundheitsfördernd sind. Nutzen Sie diesen Feiertag für eine kostenlose Sporteinheit im grünen Fitnessstudio! Hier gibt's Tipps zum gesunden Gärtnern.

Warum Gartenliebe gut für uns istMehr erfahren
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