Wenn es wie heute und in den letzten Tagen schneit und glatt ist, kommt es oft vor: Die Straßen sind geräumt, Radwege dagegen noch schneebedeckt oder vereist. Das wirft die Frage auf: Muss der Radweg zwingend genutzt werden?
Grundsätzlich gilt:
Eine Pflicht zur Nutzung des Radwegs besteht nur dort, wo er durch ein blaues Verkehrsschild ausgewiesen ist. Fehlt diese Kennzeichnung, ist die Fahrbahn immer erlaubt.
Doch es gibt Ausnahmen. Ist ein Radweg nicht geräumt oder gestreut und damit unsicher, darfst du auch bei vorhandener Beschilderung auf die Straße ausweichen.
Bei Schnee und Eis ist das oft die sicherere Wahl, denn ungeräumte Radwege können gefährlicher sein als die geräumte Fahrbahn.