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Bußgeld droht: An Feiertagen ist Rasenmähen tabu

17:41
18. Juni 2025

Bußgeld droht
An Feiertagen ist Rasenmähen tabu

Ein Mann mäht den Rasen während seine Nachbarin ein Buch liest© picture alliance / photothek | Ute Grabowsky

Zupfen, harken, pflanzen: Das schöne Wetter lädt zur Gartenarbeit ein. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland seinen Rasen stutzen will, sollte das jedoch lieber noch heute oder am Freitag machen: Das Rasenmähen an Feiertagen wie Fronleichnam ist nicht erlaubt.

Schon gewusst?

Werktags darf zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu. Für Lärmbelästigung und Ruhestörung durch das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann ein Bußgeld fällig werden.

Aber keine Sorge: Es gibt genug "geräuschlose" Gartenaktivitäten, die erlaubt und sogar gesundheitsfördernd sind. Nutze diesen Feiertag für eine kostenlose Sporteinheit im grünen Fitnessstudio! Hier gibt's Tipps zum gesunden Gärtnern.

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