Zupfen, harken, pflanzen: Das schöne Wetter lädt zur Gartenarbeit ein. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland seinen Rasen stutzen will, sollte das jedoch lieber noch heute oder am Freitag machen: Das Rasenmähen an Feiertagen wie Fronleichnam ist nicht erlaubt.
Schon gewusst?
Werktags darf zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu. Für Lärmbelästigung und Ruhestörung durch das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann ein Bußgeld fällig werden.
Aber keine Sorge: Es gibt genug "geräuschlose" Gartenaktivitäten, die erlaubt und sogar gesundheitsfördernd sind. Nutze diesen Feiertag für eine kostenlose Sporteinheit im grünen Fitnessstudio! Hier gibt's Tipps zum gesunden Gärtnern.