Im Herbst hängen zur Erntezeit jede Menge reife Früchte an den Bäumen. Sind sie Allgemeingut oder ist es Mundraub, wenn man sie abpflückt und nascht?
Frisch von Baum oder Strauch in den Mund - so schmeckt Obst am besten. Wer keinen eigenen Garten hat, kann sich trotzdem kostenlos mit leckeren Vitaminlieferanten versorgen. Beim Pflücken im öffentlichen Raum sind jedoch einige Regeln zu beachten.
Herbstzeit ist Erntezeit. Ob auf Wiesen, in Parks oder im Wald - überall ziehen derzeit leckere reife Früchte die Blicke auf sich. Manchmal sind Zwetschgen, Äpfel und Birnen beim Spaziergang zum Greifen nah. Am liebsten möchte man sofort pflücken und naschen - aber ist das überhaupt erlaubt?
Diese Regeln gelten:
Ob es gestattet ist, fremde Früchte zu ernten, hängt stark davon ab, wo sie wachsen. Jedem ist grundsätzlich erlaubt, Flächen in der freien Natur, für die kein ausdrückliches Betretungsverbot gilt, zu betreten. Alles, was dort wächst, darf in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden - so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.
Tipp
In vielen Orten gibt es öffentliche Obstwiesen, die von Städten, Gemeinden oder Vereinen bewirtschaftet werden und auf denen geerntet werden darf.
Bei Obstplantagen, Nachbargärten oder anderen Privatgrundstücken ist es natürlich anders: Hier ist es der Eigentümer des Grundstücks, dem die Obstbäume und die Ernte gehören. Pflücken geht also nur mit Erlaubnis.
Doch nicht nur "Superfood vom Wegesrand" hat eine Menge zu bieten. Auch Hofläden warten im mit einer bunten Fülle an regionalen Obst- und Gemüsesorten auf. Welche Vitaminlieferanten gerade Saison haben, erfahren Sie hier: